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   LG Wuppertal, 13.06.2013 - 9 S 245/12   

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https://dejure.org/2013,12634
LG Wuppertal, 13.06.2013 - 9 S 245/12 (https://dejure.org/2013,12634)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 13.06.2013 - 9 S 245/12 (https://dejure.org/2013,12634)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 9 S 245/12 (https://dejure.org/2013,12634)
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  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus LG Wuppertal, 13.06.2013 - 9 S 245/12
    Darüber hinaus kann Schadensersatz wegen einer unberechtigten Inanspruchnahme nur dann verlangt werden, wenn der Anspruchsteller seine Forderung nicht als plausibel ansehen durfte, wobei ein fahrlässiger Rechtsirrtum unschädlich ist (BGH V ZR 133/08 und IX ZR 167/05, jeweils bei juris).III.Die prozessualen Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 92, 269 III 2 und 97 ZPO einerseits und §§ 708 Nr. 10, 711 und 713 ZPO andererseits.Streitwert für das Berufungsverfahren: bis 4.500 EUR (§§ 43 I, 48 I GKG, 6 S. 1 ZPO)Anlass, die Revision zuzulassen, bestand nicht.
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 167/05

    Geltendmachung unberechtigter Ansprüche als Vertragsverletzung

    Auszug aus LG Wuppertal, 13.06.2013 - 9 S 245/12
    Darüber hinaus kann Schadensersatz wegen einer unberechtigten Inanspruchnahme nur dann verlangt werden, wenn der Anspruchsteller seine Forderung nicht als plausibel ansehen durfte, wobei ein fahrlässiger Rechtsirrtum unschädlich ist (BGH V ZR 133/08 und IX ZR 167/05, jeweils bei juris).III.Die prozessualen Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 92, 269 III 2 und 97 ZPO einerseits und §§ 708 Nr. 10, 711 und 713 ZPO andererseits.Streitwert für das Berufungsverfahren: bis 4.500 EUR (§§ 43 I, 48 I GKG, 6 S. 1 ZPO)Anlass, die Revision zuzulassen, bestand nicht.
  • BGH, 12.03.2003 - XII ZR 18/00

    Prüfung der Schriftform durch das Revisionsgericht; Zustimmung des Mieters zu

    Auszug aus LG Wuppertal, 13.06.2013 - 9 S 245/12
    Ein möglicherweise gegebenes Unvermögen des Vermieters erlangt dann erst in der Zwangsvollstreckung Bedeutung (vgl. BGH XII ZR 18/00, KG 8 U 44/08, jeweils bei juris).2.
  • OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 U 16/09

    Formularmietvertrag: Inhaltskontrolle für eine doppelte Schriftformklausel

    Auszug aus LG Wuppertal, 13.06.2013 - 9 S 245/12
    Eine solche doppelte Schriftformklausel, die bestimmt, dass eine Abweichung von der Schriftformklausel ebenfalls der Schriftform bedürfe, ist intransparent und benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie den Eindruck erweckt, eine mündliche Abrede sei entgegen § 305 BGB (bzw. dem früheren Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) unwirksam und ist deshalb geeignet, ihn von der Durchsetzung ihm zustehender Rechte abzuhalten (OLG Rostock, 3 U 16/09 bei juris).Der Anspruch auf Besitzeinräumung scheitert auch nicht wegen subjektiver Unmöglichkeit an § 275 I BGB.
  • KG, 25.09.2008 - 8 U 44/08

    Ansprüche der Mieter bei Mehrfachvermietung; Besitzeinräumungsanspruch des

    Auszug aus LG Wuppertal, 13.06.2013 - 9 S 245/12
    Ein möglicherweise gegebenes Unvermögen des Vermieters erlangt dann erst in der Zwangsvollstreckung Bedeutung (vgl. BGH XII ZR 18/00, KG 8 U 44/08, jeweils bei juris).2.
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